node created 2018/12/17
Verglichen mit der Irrsinnswelt der Konzentrationslagergesellschaft selbst, die von der Phantasie nie ganz erreicht werden kann, weil sie außerhalb von Leben und Tod steht, ist der Prozeß, durch den Menschen auf sie präpariert und gleichsam zugerichtet werden, einsichtig und zweckvoll. Den Anstoß und, was mehr ist, die schweigende Billigung solch unerhörter Zustände in der Mitte Europas haben jene Ereignisse erzeugt, welche in einer Periode untergehender politischer Formen plötzlich Hunderttausende und dann Millionen von Menschen heimatlos, staatenlos, rechtlos machten, wirtschaftlich überflüssig und sozial unerwünscht. An ihnen hatte sich bereits erwiesen, daß die Menschenrechte, welche ohnehin weder philosophisch begründet noch politisch je gesichert gewesen waren, auch ihre rein proklamatorische, appellierende Wirkung verloren und in ihrer traditionellen Form zumindest nirgends mehr Geltung hatten. Dies aber sind nur die negativen Vorbedingungen; schließlich war der Verlust des Arbeitsplatzes und damit des angestammten Platzes in der Gesellschaft, wie die Arbeitslosigkeit ihn mit sich gebracht hatte, oder der bei den Staatenlosen eingetrene Verlust von Paß, Heimat, gesicherten Aufenthalt und Recht auf Erwerb nur eine sehr vorläufige, summarische Vorbereitung, die für das Endresultat schwerlich ausgereicht hätte.

Der erste entscheidende Schritt auf dem Wege zur totalen Herrschafft ist nichtsdestoweniger die Tötung der juristischen Person, die im Falle der Staatenlosigkeit automatisch dadurch erfolgt, daß der Staatenlose außerhalb allen geltenden Rechts zu stehen kommt. Im Falle der totalen Herrschaft wird aus dieser automatischen Tötung ein geplanter Mord, der dadurch eintritt, daß die Konzentrationslager immer außerhalb des Strafvollzugs gestellt werden und die Insassen niemals "zur Ahndung von strafbaren oder sonst verwerflichen Taten" eingeliefert werden dürfen. [Siehe Maunz, op. cit. p. 50.] Unter allen Umständen achtet die totale Herrschaft darauf, in den Lagern Menschen zu versammeln, die nur noch sind - Juden, Bazillenträger, Exponenten absterbender Klassen - , aber ihre Fähigkeit zu handeln, zur Tat wie zur Missetat, bereits verloren haben.
"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft", S. 655
Dennoch darf das Element des Verbrechers in keinem Konzentrationslager fehlen. [..] die Tatsache, daß sie fast ausnahmslos die Aristokratie der Lager bildeten und die administrativen Funktionen erfüllten, zeigt deutlich, daß es erheblich schwerer ist, die juristische Person in einem Menschen zu töten, der sich etwas hat zuschulden kommen lassen, als einem völlig Unschuldigen. Der Aufstieg des Verbrechers in die Aristokratie der Lager ähnelt auffallend der Verbesserung, die in der juristischen Lage der Staatenlosen, welche ja auch ihre bürgerlichen Rechte verloren haben, eintritt, sobald sie sich zu einem Diebstahl entschließen.
"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft", S. 656
Verbrecher gehören eigentlich nicht in das Konzentrationslager. Daß sie dennoch eine permanente Kategorie in allen Lagern bilden, ist vom Standpunkt des totalen Herrschaftsapparats aus gesehen eine Art Konzession an die Vorurteile der Gesellschaft, die man auf diese Weise am leichtesten an die Existenz der Lager gewöhnen kann.
"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft", S. 657
Zu dem Amalgam von Politischen und Verbrechern, mit dem in Deutschland wie in Rußland die Konzentrationslager begannen, fügt sich sehr bald ein drittes Element, das bald die Majorität aller Insassen bilden sollte. Diese größte Gruppe bestand aus Menschen, die überhaupt nichts getan haben, was, sei es in ihrem eigenen Bewußtsein oder im Bewußtsein ihrer Peiniger, in irgendeinem rationalen Zusammenhang mit ihrer Haft steht. Ohne sie hätten die Lager niemals existieren beziehungsweise die ersten Jahre des Regimes überleben können.

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Diese in jedem Sinne vollkommen Unschuldigen bilden nicht nur die Majorität der Lagerbevölkerung, sie sind auch diejenigen, die schließlich in den deutschen Gaskammern "ausgemerzt" wurden. Nur in ihnen konnte der Mord der juristischen Person so vollständig durchgeführt werden, daß sie ohne Namen und ohne Taten oder Missetaten, an denen man sie hätte erkennen können, in den Massenfabriken des Todes "verarbeitet" werden konnten, die zudem schon ihrer Fassungskraft wegen individuelle Fälle gar nicht mehr berücksichtigen konnten. (Ein Jude etwa, der sich wirklich gegen das Naziregime "vergangen" hatte, kam dort gar nicht erst hinein, er wurde sofort erschossen oder totgeschlagen.) Die Gaskammern waren von vornherein weder als Abschreckungs- noch als Strafmaßnahme gedacht; sie waren bestimmt für Juden oder Zigeuner oder Polen "überhaupt", und sie dienten letztlich dem Beweis, daß Menschen überhaupt überflüssig sind.

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Während die Einteilung der Insassen in Kategorien nur eine taktisch-organisatorische Maßnahme für die Verwaltung der Lager ist, zeigt die Willkür der Einlieferungen das wesentliche Prinzip der Institution als solcher an. Die Existenz einer politischen Opposition ist für das Konzentrationslagersystem nur ein Vorwand, und sein Zweck ist nicht erreicht, wenn infolge ungeheuerlichster Abschreckung die Bevölkerung sich mehr oder minder freiwillig gleichschaltet, daß heißt ihrer politischen Rechte begibt. Die Willkür bezweckt die bürgerliche Entrechtung aller von einem totalitären Regime Beherrschten, die schließlich in ihrem eigenen Land so vogelfrei werden wie sonst nur Staaten- und Heimatlose. Die Entrechtung des Menschen, die Tötung der juristischen Person in ihm ist die Vorbedingung für sein totales Beherrschtsein, dem selbst freie Zustimmung hinderlich ist [Damit hängt zusammen, daß jede Propaganda und "Weltanschauungslehre" in den Lagern ausdrücklich verboten waren. (Siehe Himmler, *Wesen und Aufgabe der SS und der Polizei*.) Hiermit wiederum muß man zusammenhalten, daß Lehre und Propaganda auch für die bewachenden Eliteformationen nicht zugelassen waren; ihre Weltanschauung sollte nicht "gelehrt", sondern "exerziert" werden (Robert Ley, op. cit.)]. Und dies gilt nicht nur von speziellen Kategorien wie Verbrechern, politischen Gegnern, Juden, an denen die Sache ausprobiert wird, sondern von jedem Einwohner eines totalitären Staates.
"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft", S. 658 ff.